Rehabilitierungen von Kriegsgefangenen

Wegbereiter der deutsch-russischen Annäherung: Bundeskanzler Helmut Kohl und der russische Präsident Boris Jelzin.
Wegbereiter der deutsch-russischen Annäherung: Bundeskanzler Helmut Kohl und der russische Präsident Boris Jelzin. Wikipedia

Nach dem Ende der Sowjetunion beschloss Russland in den 1990er-Jahren ein „Gesetz über die Rehabilitierung von Opfern politischer Repressionen“. Seither können Verurteilungen von deutschen Kriegsgefangene und Zivilisten aus der Stalin-Ära überprüft werden. Die russische Militärstaatsanwaltschaft überprüft die Stichhaltigkeit der Beschuldigungen. Eine Mehrzahl der überprüften Verurteilungen wird aufgehoben. Wenn die Militärstaatsanwaltschaft eine Rehabilitierung nicht befürwortet, trifft ein Gericht die letztliche Entscheidung. Gegen den Gerichtsentscheid können Rechtsmittel eingelegt werden.

Eine Überprüfung der Urteile erfolgt nur auf Antrag. Einen solchen Antrag können sowohl ehemals Verurteilte und deren Angehörige als auch außenstehende Personen oder Organisationen stellen. In Deutschland ist die „Dokumentationsstelle“ der Stiftung Sächsischer Gedenkstätten für die Bearbeitung und Weiterleitung von Anfragen und Anträgen zuständig.

Die Aufhebung der Urteile ist für viele Betroffenen eine Erleichterung, weil der russische Staat damit das Unrecht anerkannt. Über die Frage, ob sich die ehemals Verurteilten im Zweiten Weltkrieg schuldig gemacht haben, sagt eine Rehabilitierung allerdings wenig aus. Es wird lediglich festgestellt, dass die Verurteilung nach rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht haltbar ist. Die Rehabilitierungsbescheide für deutsche Staatsbürger sind auch nicht mit Entschädigungsleistungen verbunden.

Themen-Artikel: Deutsche Kriegsgefangene in der Sowjetunion

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