Rehabilitierungen von Kriegsgefangenen
Nach dem Ende der Sowjetunion beschloss Russland in den 1990er-Jahren ein „Gesetz über die Rehabilitierung von Opfern politischer Repressionen“. Seither können Verurteilungen von deutschen Kriegsgefangene und Zivilisten aus der Stalin-Ära überprüft werden. Die russische Militärstaatsanwaltschaft überprüft die Stichhaltigkeit der Beschuldigungen. Eine Mehrzahl der überprüften Verurteilungen wird aufgehoben. Wenn die Militärstaatsanwaltschaft eine Rehabilitierung nicht befürwortet, trifft ein Gericht die letztliche Entscheidung. Gegen den Gerichtsentscheid können Rechtsmittel eingelegt werden.
Eine Überprüfung der Urteile erfolgt nur auf Antrag. Einen solchen Antrag können sowohl ehemals Verurteilte und deren Angehörige als auch außenstehende Personen oder Organisationen stellen. In Deutschland ist die „Dokumentationsstelle“ der Stiftung Sächsischer Gedenkstätten für die Bearbeitung und Weiterleitung von Anfragen und Anträgen zuständig.
Die Aufhebung der Urteile ist für viele Betroffenen eine Erleichterung, weil der russische Staat damit das Unrecht anerkannt. Über die Frage, ob sich die ehemals Verurteilten im Zweiten Weltkrieg schuldig gemacht haben, sagt eine Rehabilitierung allerdings wenig aus. Es wird lediglich festgestellt, dass die Verurteilung nach rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht haltbar ist. Die Rehabilitierungsbescheide für deutsche Staatsbürger sind auch nicht mit Entschädigungsleistungen verbunden.
Themen-Artikel: Deutsche Kriegsgefangene in der Sowjetunion
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1. Kriegseinsätze
In Kämpfen auf der Krim wird der Wehrmachtssoldat Paulmaier 1943 schwer verwundet – er verliert sein rechtes Auge. Im Januar 1945 muss er jedoch wieder an die Front.
2. Gefangennahme
Am 8. Mai 1945 wird Paulmaier von sowjetischen Truppen gefangen genommen. Er erzählt, wie er einen tagelangen Fußmarsch durchstehen muss – ohne Verpflegung.
3. Hungertod
In den sowjetischen Gefangenenlagern sterben 1945/46 massenhaft Kriegsgefangene. Paulmaier schwört sich: „Du darfst nicht krepieren, du musst noch mal heimkommen.“
4. Verurteilung
Ein sowjetisches Militärtribunal verurteilt Paulmaier 1949 zu 25 Jahren „Arbeitsbesserungslager“. Ihm wird vorgeworfen, an einer Erschießung beteiligt gewesen zu sein.
5. Zwangsarbeit
Paulmaier muss in den Lagern Zwangsarbeit leisten. Am schlimmsten, erzählt er, waren die Monate im sibirischen Workuta. Dort schuftet er im Kohlenschacht.
6. Schmuggelgeschäfte
Paulmaier lernt, mit Klauen und Schmuggeln seine Lebenssituation zu verbessern. Nachdem er zwei Mal das komplette Bauholz verkauft hat, fürchtet er, aufzufliegen.
7. Tötungen
In den Lagern herrscht ein Klima der Gewalt: Paulmaier beobachtet, wie mehrere Gefangene erschossen werden. Einmal töten Gefangene einen Bewacher.
8. Adenauer in Moskau
Bundeskanzler Adenauer erreicht im September 1955 die Freilassung der letzten Kriegsgefangenen. Sofort wird das Lagertor geöffnet, Paulmaier kann sich frei bewegen.
9. Heimkehr
Im Januar 1956 darf Paulmaier endlich nach Hause fahren. Er gehört zu den 451 Heimkehrern, welche die Sowjets als „Kriegsverbrecher“ an die Bundesrepublik übergeben.
10. Entschädigung
Paulmaier erhält nach seiner Rückkehr finanzielle Unterstützung. Nach Russland fährt er nie mehr: „Ich habe immer gedacht, die würden mich schnappen und behalten.“