Verurteilungen von Kriegsgefangenen

Das Bild Stalins hängt in den Gerichtssälen sowjetischer Militärtribunale.
Das Bild Stalins hängt in den Gerichtssälen sowjetischer Militärtribunale. Privatbesitz

In der Zeit Stalins wurden die Justizorgane politisch instrumentalisiert, dies traf auch die Kriegsgefangenen. Insgesamt verurteilten sowjetische Gerichte und Sonderbehörden rund 34 000 deutsche Kriegsgefangene. Die Verurteilungen erreichten 1949/50 ihren Höhepunkt, 75 Prozent der Verurteilungen fallen in diese Phase.

Die Massenprozesse um den Jahreswechsel 1949/50 hatten die Funktion, neben tatsächlichen und vermeintlichen Kriegsverbrechern auch „Reaktionäre“ und „Revanchisten“ von der Heimreise in die beiden deutschen Staaten auszuschließen. Die weitaus größte Zahl der Verurteilungen erfolgte wegen „Kriegs- und Gewaltverbrechen“ auf Grundlage des Erlasses „Ukas 43“.

Die sowjetischen Behörden wollten die Verbrechen der Deutschen in ihrem Land sühnen. Von rechtsstaatlichen Verfahren mit dem Nachweis der konkreten Beteiligung an Verbrechen konnte jedoch keine Rede sein. Die deutschen Kriegsgefangenen wurden von Militärgerichten in nichtöffentlichen Schnellverfahren abgeurteilt. Ein großer Teil der Gefangenen wurde 1949/50 aufgrund ihrer bloßen Zugehörigkeit zu bestimmten Organisationen, etwa Wehrmachts- oder SS-Einheiten, verurteilt. In den früheren Schauprozessen war dagegen häufig konkretes Belastungsmaterial vorgelegt worden.

Der häufigste Urteilsspruch lautete 25 Jahre „Arbeitsbesserungslager“. 1947 war die Todesstrafe in der Sowjetunion generell abgeschafft worden, die 25 Jahre waren also die Höchststrafe. Als die Todesstrafe im Januar 1950 wieder eingeführt wurde, hatte dies keine Folgen für die verurteilten Kriegsgefangenen.

Themen-Artikel: Deutsche Kriegsgefangene in der Sowjetunion

Interview-Thema auswählen